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Was heißt BGVP

(B
egleithund-, Gehorsamkeits-, Verkerhrssicherheits-Prüfung)
Die Sachkunde des Hundehalters und der Verhaltenstest 
seines Hundes werden nach Ausbildung und Prüfung im
Begleithunde – Pass mit Lichtbild des Hundes bestätigt.
Der Pass ist damit auch zuverlässiger Identitätsnachweis für
den Hund.               

Die BGVP-Gruppe

In der BGVP-Ausbildung lernen Frauchen und Herrchen, wie sie mit ihrem Hund arbeiten können und sollten. Sie lernen das Wesen und den Charakter ihres Hundes kennen und verstehen. Wir machen keine Schutzhundausbildung; wir bilden den Familienhund aus.

Und so fängt es an:

Krappel- und Welpengruppe
Gleich nachdem der Welpe von der Mutter weg und in die neue Umgebung gekommen ist sollte möglichst bald mit dem Welpen in die Welpengruppe gegangen werden. Bis zur 20-sten Lebenswoche ist dieses möglich; danach kommt er in die Junghundgruppe und wird weiter aufgebaut.

Eine Vorbereitung für unsere Welpen auf die große, weite und gefährliche Welt.
Die Welpen lernen sich unterzuordnen bzw. sich durchzusetzen. D.h., das Wesen des Hundes wird gestärkt. Der Hundewelpe lernt von Anfang an mit anderen Hunden umzugehen; die beste Art, dem "Angstbeller" vorzubeugen.

Junghundgruppe oder Quereinsteiger

In der Junghundgruppe beginnt die positive Ausbildung. Die Quereinsteiger sind Hunde, die die Welpengruppe übersprungen haben und direkt in die Ausbildung gehen.
Hier lernt die/der Hundebesitzer/in das richtige Timing, wann bestätige ich den Hund.

BGVP – Ausbildungsgruppe

Die Begleithundeausbildung wird allen Rasse- und Mischlingshunden angeboten und ist eine Vermittlung von Hilfen zur Erziehung eines Familienhundes, der vertrauensvoll, möglichst problemlos und gut sozialisiert mit seinen Menschen in einem eher partnerschaftlichen Verhältnis zusammenlebt.
Gekrönt für Mensch und Hund kann die Ausbildung in der Unterordnung mit einer BGVP – Prüfung, die durch einen BGVP - Pass dokumentiert wird.

Das BGVP – Leistungsabzeichen dient dem Hundeführer  und seinem Hund zur Festigung und Erweiterung der in der BGVP durchgeführten Unterordnung.